AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge

Alle Übersetzungsaufträge werden von mir persönlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber teilt besondere Ausführungswünsche bei Auftragserteilung mit. Ein telefonischer Auftrag muss schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers:

Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung usw.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
Für die Inhalte der übertragenen Texte und Bilder ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Er gewährleistet, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.

Rechte des Auftraggebers bei Mängeln:

Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Nachbesserung vor. Wenn keine Mängel beanstandet werden, gilt die Übersetzung spätestens einen Monat nach Lieferung als abgenommen.

Haftung:

Die Übersetzerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch eine geeignete Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

Vergütung:

Die Übersetzung wird innerhalb einer vereinbarten Zeit in der Regel per E-Mail versandt. Die Rechnung ist fällig und zahlbar per Überweisung ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht:

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Die Übersetzerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

Abzuführende Umsatzsteuer:

Als freie Übersetzerin bin ich nach §1 in Verb. mit §3a sowie §13 a UstG Deutschland umsatzsteuerpflichtig.

Je nach Transkreationsaufwand und persönlicher geistiger Schöpfung entsteht durch meine Leistung ein urheberrechtlich geschütztes Werk, dessen Nutzungsrecht auf den Besteller übergeht (§12 Abs. 2 Nr. 7 c) UstG Deutschland.). Die Umsätze unterliegen dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von zur Zeit 7%.
Auf Texte allgemeinerer Natur mit nur geringem kreativem Eigenanteil wird der allgemeine Steuersatz von 19% aufgeschlagen.

Steuerbar sind Übersetzungen für Kunden aller Art im Inland.
Für Leistungen an Privatkunden innerhalb der EU gilt ebenfalls Umsatzsteuerpflicht nach deutschem Recht.
Ist der in der EU ansässige Kunde Unternehmer, so ist die Unternehmereigenschaft anhand der Umsatzsteueridentifikationsnummer nachzuweisen. Übersetzungen für EU-Kunden, die Unternehmer sind, gelten als an dessen Firmensitz ausgeführt (§3a Abs.3 UstG in Verb. mit §3a Abs. 4 Nr. 3 UstG) und werden im Inland als „nicht steuerbare sonstige Leistungen“ eingestuft. Betreibt der Leistungsempfänger sein Unternehmen oder die Betriebsstätte, an die die Leistung erbracht wird, von einem im Drittlandsgebiet liegenden Ort aus, so ist die Leistung in dem im Drittlandsgebiet liegenden Staat steuerbar (§3a Abs. 2 S. 1 UstG). Sofern im entsprechenden Drittstaat eine entsprechende reverse-charge-Regelung besteht, geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über.